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Informatives

Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs in NRW mit Änderungen der Tarifstellen für die Prüfung des Brandschutzes

Mit der Verordnung zur Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs vom 8. August 2023 (In Kraft getreten am 12. August 2023 ) wurde die bisherige Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) durch die neue Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) ersetzt. Dabei wurde insbesondere der Allgemeine Gebührentarif (AGT) überarbeitet und neu geordnet. Dies hat auch Auswirkungen auf die Tarifstellen, welche die Vergütung des hoheitlich tätigen Prüfingenieurs für Brandschutz betreffen.

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Der Prüfingenieur für Brandschutz in Nordrhein-Westfalen - Gesetzesänderung der BauO NRW vom 02.07.2021

Nach nun mehr als 20 Jahren wurde durch die Gesetzesänderung der BauO NRW 2018 zum 02.07.2021 auch in NRW erneut die Möglichkeit geschaffen, die brandschutztechnische Prüfung, auch von Sonderbauten, auf Sachverständige zu übertragen. Diese werden seitens der Bauaufsichtsbehörde als Prüfingenieure für Brandschutz beauftragt und daher hoheitlich tätig. Diese Möglichkeit besteht sowohl für die sog. „kleinen“, als auch für „große Sonderbauten“, welche in NRW unterscheiden werden.

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