Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs in NRW mit Änderungen der Tarifstellen für die Prüfung des Brandschutzes
Mit der Verordnung zur Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs vom 8. August 2023 (In Kraft getreten am 12. August 2023 ) wurde die bisherige Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) durch die neue Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) ersetzt. Dabei wurde insbesondere der Allgemeine Gebührentarif (AGT) überarbeitet und neu geordnet. Dies hat auch Auswirkungen auf die Tarifstellen, welche die Vergütung des hoheitlich tätigen Prüfingenieurs für Brandschutz betreffen.