Wir prüfen Brandschutz.

Leistungen

Als Prüfsachverständige und Prüfingenieure für Brandschutz sind wir für Bauherren oder für die Bauaufsichtsbehörde direkt tätig und gewährleisten durch eine unabhängige Prüfung die baurechtskonforme Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Hierbei trägt unsere Prüftätigkeit nicht nur zur Bauwerkssicherheit, sondern auch zur Qualität und Wertbeständigkeit der Bauwerke bei.

Lesen, Gegenrechnen, Diskutieren, Gesetzeslagen und technische Baubestimmungen interpretieren, bei baurechtlichen Abweichungen ingenieurgemäß und schutzzielorientiert denken: all das zeichnet unseren Prüfalltag aus!

Vorprüfung und Vorabstimmung zu den Brandschutznachweisen
Die Einschaltung eines Prüfsachverständigen ermöglicht es schon vor der Antragstellung bzw. vor der Einreichung der finalen Brandschutzplanung entsprechend Vorabstimmungen durchzuführen. Wir bieten hier zudem stets an, eine erste Vorprüfung des Brandschutznachweises bzw. -konzeptes vorzunehmen.
Prüfung und Bescheinigung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten
Die wesentliche Aufgabe des Prüfsachverständigen bzw. des Prüfingenieurs für Brandschutz ist es, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise zu bescheinigen. Hierzu gehört die Erstellung eines Prüfberichtes sowie die vorige Anhörung der Brandschutzdienststelle.
Bescheinigung der Voraussetzung von Abweichungen
Sofern Abweichungen von den brandschutztechnischen Bestimmungen vorliegen, obliegt es uns, diese zu bescheinigen. Dies geschieht entweder im Rahmen der Prüfung des Brandschutznachweises oder auch isoliert, wenn der Nachweis ansonsten nicht prüfpflichtig ist.
Überwachung der Bauausführung in Bezug auf den Brandschutz
Wir sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Verwirklichung der von uns geprüften Brandschutznachweise stichprobenhaft zu überwachen. Hierzu erfolgen Begehungen sowie die Einsichtnahme in die Baudokumentation.
Prüfung von Sondernachweisen wie Brandlastberechnungen und Simulationen
In Einzelfällen können wir auch für die Prüfung von Sondernachweisen oder speziellen Bestandteilen der Brandschutzkonzepte hinzugezogen werden. Dies geschieht bspw. im hoheitlichen Verfahren, in dem uns die Genehmigungsbehörde zu einer Teilprüfung beauftragt.
Abstimmungen mit dem Brandschutznachweisersteller
Wir stehen stets für entsprechende Abstimmungen mit den Fachplanern für Brandschutz bereit und begrüßen dies ausdrücklich, da wir den Prüfprozess nicht als einseitigen Vorgang verstehen.
Abstimmung mit den Bauordnungsbehörden und Brandschutzdienststellen
Im Rahmen unserer hoheitlichen Tätigkeit als Prüfingenieure stimmen wir uns zu den Prüfvorhaben eng mit den Bauaufsichtsbehörden ab. Zudem stehen wir im regelmäßigen Austausch mit den Brandschutzdienststellen, da wir in allen Verfahren verpflichtet sind, diese zu beteiligen und die Belange des abwehrenden Brandschutzes zu würdigen.