Prüfung von Brandschutznachweisen
Als Prüfsachverständige und Prüfingenieure für Brandschutz prüfen wir Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Als Prüfsachverständige und Prüfingenieure für Brandschutz prüfen wir Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Als Prüfsachverständige und Prüfingenieure für Brandschutz überwachen wir die Umsetzung der von uns bescheinigten Brandschutznachweise während der Bauausführung
Wir prüfen und bescheinigen die Voraussetzungen für vorliegende Abweichungen von baurechtlichen Bestimmungen in Bezug auf den Brandschutz
Bauherren und Bauaufsichtsbehörden können – abhängig von Bundesland, Baugenehmigungsverfahren, Gebäudeklasse und Gebäudenutzung – Prüfsachverständige oder Prüfingenieure für den Brandschutz einschalten. Diese prüfen und bescheinigen dann anstelle der Genehmigungsbehörde die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen, überwachen die Bauausführung und bescheinigen das Vorliegen von Voraussetzungen für Abweichungen.
Die Beauftragung eines/einer privaten Prüfsachverständigen bietet verschiedene Vorteile gegenüber der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde. Prüfsachverständige sind spezialisiert auf baurechtliche Brandschutzanforderungen, sodass stets ein direkter fachlicher Austausch zwischen dem Brandschutzplaner und dem/der Prüfsachverständigen stattfinden kann. Auf diesem Weg können die Brandschutzplanung und mögliche sich ergebende Abweichungen frühzeitig im Planungsprozess mit dem/der Prüfsachverständigen abgestimmt werden. Durch die Beauftragung eines/einer privatrechlich tätigen Prüfsachverständigen ergibt sich zudem ein verlängertes Zeitfenster für die Brandschutzprüfung, da die Prüfbescheinigung des/der Prüfsachverständigen in der Regel erst mit der Baubeginnsanzeige und nicht bereits mit dem Bauantrag vorliegen muss.
Dort, wo zwingend eine hoheitliche Prüfung des Brandschutzes erfolgen muss, können Bauaufsichtsbehörden Prüfingenieure für Brandschutz hinzuziehen. Diese werden dann hoheitlich anstelle der Bauaufsichtsbehörde tätig. In immer mehr Bundesländern ist das Hinzuziehen von hoheitlich tätigen Prüfingenieurs möglich oder gar sogar vorgegeben.
Als Spezialisten für die Prüfung des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren beraten wir Sie gerne in allen Punkten der Erforderlichkeit und des Ablaufs der Brandschutzprüfung.
Wir sind in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg sowie in den meisten anderen Bundesländern für brandschutztechnische Prüfungen als Prüfsachverständige und Prüfingenieure zugelassen.
Leistungen im Detail