Brandschutzprüfung im Saarland
Wir sind für Sie im Saarland als Prüfsachverständige und Prüfingenieure für Brandschutz tätig
Gemäß § 67 der Landesbauordnung des Saarlandes muss für Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei sind, ein Brandschutznachweis vorliegen.
Die Prüfung des Brandschutznachweises ist im Saarland erforderlich bei:
1. Gebäuden der Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten,
2. Garagen mit mehr als 100 m² Nutzfläche einschließlich der Verkehrsflächen, ausgenommen oberirdische, eingeschossige Garagen bis zu 1000 m² Nutzfläche einschließlich der Verkehrsflächen.
Bezüglich der Prüfung hat die Bauherrschaft die Wahlmöglichkeit den Brandschutz bauaufsichtlich prüfen oder durch einen Prüfsachverständigen nach der PPVO bescheinigen zu lassen. Soll die Prüfung durch die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen, so kann diese bedarfsweise die Prüfung an einen durch die Behörde beauftragen Prüfingenieur abtreten.
Die Bauherrschaft entscheidet über das Prüfverfahren (Bauaufsicht oder Prüfsachverständiger) im Zuge des Bauantrages. Möchte die Bauherrenschaft die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen veranlassen, so ist dies im Bemerkungsfeld des Bauantrags formlos darzulegen, sofern nicht bereits die Prüfbescheinigung beigefügt wird. Spätestens zum Baubeginn muss dann der geprüfte Brandschutznachweis vorliegen. Der Prüfsachverständige für Brandschutz ist durch den Bauherrn zu beauftragen.
Erfolgt kein entsprechender Hinweis im Bauantragsformular, so wird der Brandschutz hoheitlich durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft oder eben durch den hoheitlich tätigen Prüfingenieur.
Der Prüfsachverständige / Prüfingenieur für Brandschutz ist im Saarland auch ermächtigt, die Zulassung von Abweichungen zu bestätigen. Prüfsachverständige bzw. Prüfingenieure überwachen zudem die Bauausführung gemäß der von Ihnen geprüften Nachweise.
Wir sind im Saarland sowohl als Prüfsachverständige als auch als Prüfingenieure anerkannt und bei der zuständigen Bewertungs- und Verrechnungsstelle registriert.